Wissenswertes

Meine Serviceseite für Patienten. 

Terminvereinbarung

Nach den Heil- und Hilfsmittelrichtlinien muss die 1. Behandlung spätestens 28 Tage nach Ausstellung des Rezeptes (Heilmittelverordnung) begonnen werden.

Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder persönlich Ihre Behandlungstermine. In der Regel wird bei der telefonischen Terminvereinbarung ein Anrufbeantworter Ihren Anruf entgegen nehmen. Bitte teilen Sie deutlich Ihren Namen und Ihre Telefonnummer mit, damit ich Sie schnellstmöglich zurückrufen kann. 

Im Verhinderungsfall müssen Sie spätestens 24 Stunden vorher den Termin absagen. Ist dies nicht der Fall, bin ich nach BGB/§252 berechtigt, Ihnen nicht rechtzeitig abgesagte Termine privat in Rechnung zu stellen (eine Ausnahme bilden unvorhersehbare Ereignisse wie z.B. Unfall, Krankheit).

Rezeptgebühren/Zuzahlung

Wenn Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, müssen Sie einen Teil der Behandlungskosten selbst tragen (ähnlich wie bei der Medikamentenzuzahlung). Diese Zuzahlung setzt sich aus einer Rezeptgebühr von 10 Euro sowie 10% der Therapiekosten zusammen. Bitte zahlen Sie diese Zuzahlung spätestens zum 3. Behandlungstermin.

Falls Sie von der Zuzahlung befreit sind, legen Sie mir bitte einen Nachweis vor.

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre sind von der Zuzahlung befreit.

Behandlung

Bitte bringen Sie zum 1. Behandlungstermin Ihr Rezept, Ihre Krankenversicherungskarte sowie, falls möglich, alle vorhandenen Arztberichte und Röntgenbilder mit.


Darüber hinaus sollten Sie zu jedem Termin ein Handtuch und bequeme Kleidung dabei haben.